Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Findet hier die wichtigsten Informationen

Anmeldung

Mit jeder Form von Anmeldung an eine Aktivität werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von naturhengen.ch verbindlich.

Die Anmeldung an eine Aktivität erfolgt schriftlich per Kontaktformular oder per E-Mail. Alle Teilnehmenden erhalten eine schriftliche  Anmeldebestätigung.

Mit der Anmeldebestätigung gilt der Vertragsabschluss für beide Parteien als verbindlich.

Qualitätssicherung

Die Führungsperson ist verpflichtet, ihre Führungsarbeit sorgfältig nach den aktuell geltenden alpintechnischen Standards zu erfüllen. Dabei kann sie indessen keine absolute Sicherheit garantieren. Es verbleibt ein den Outdooraktivitäten innewohnendes Restrisiko. Über dieses Restrisiko muss die leitende Person die Gäste aufklären.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden tragen je nach Kenntnissen und Fähigkeiten eine entsprechende Eigenverantwortung. Sie akzeptieren das bei Outdooraktivitäten innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht. Der Teilnehmende ist dazu verpflichtet die Anweisungen der Leitungsperson zu befolgen.

Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet so früh wie möglich über Allergien, gesundheitliche Aspekte oder sonstige Probleme, welche für die Durchführung der Aktivität relevant sind, naturhengen.ch zu informieren.

Die Teilnehmenden trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Die Teilnehmenden akzeptieren das bei den Outdooraktivitäten innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.

Alle Teilnehmenden tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem guten Gelingen und einer angenehmen Atmosphäre während einer Aktivität bei. Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Aktivität oder das Wohlbefinden der restlichen Gruppe beachtlich stören, können von naturhengen.ch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.

Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen sind im Angebot beschrieben. Wenn in der Ausschreibung nicht anders vermerkt ist, kommt der Gast für Fahrspesen und Zwischenverpflegungen selbst auf.

Die Honorare basieren auf den Empfehlungen des Schweizer Wanderleiter Verbands SWL. Die Kosten der Wanderleitung (Führung und Organisation) sind im Preis inbegriffen.

Informationen

Erfolgt die Anmeldebestätigung, so wird das Detailprogramm und die Ausrüstungsliste innerhalb von drei Tagen seitens naturhengen.ch verschickt. Drei Tage vor Beginn der Aktivität erhalten die Teilnehmenden Informationen über allfällige Änderungen.

Hunde

Hunde dürfen nur mit der Einwilligung von naturhengen.ch auf eine Wanderung mitgenommen werden. Anfragen sind rechtzeitig vor der Tour an die Leitungsperson zu richten.

Zahlung

Barbezahlung vor Ort oder per Twint

Programmänderung/ Annulation durch naturhengen.ch

Die Aktivitäten finden draussen satt. Sollten ungünstige Wetterverhältnisse auftauchen, kann naturhengen.ch Ort- oder Programmänderung der Aktivität vornehmen.

Ist der Teilnehmende mit dem Alternativprogramm einverstanden, wird diese zum ursprünglich vereinbarten Honorar durchgeführt. Mehrkosten, die wegen einer Änderung betreffend Programm, Gegend, Übernachtung oder Anreise anfallen, werden den Teilnehmenden verrechnet.

Lehnt der bzw. die Teilnehmende das gleichwertige Alternativprogramm ab, so wird ihm das volle Honorar verrechnet. Zudem hat er bzw. sie sämtliche anfallenden Annullationskosten für gebuchte Transportmittel, Unterkünfte etc. zu tragen.

Gibt es einen Ausfall seitens naturhengen.ch aufgrund von Krankheit, Unfall oder familiären Ereignissen, so erstattet naturhengen.ch den Teilnehmenden den von ihnen bereits bezahlten Betrag zurück.

Annulation durch den Teilnehmer

Für die Wanderung „Gürbethaler Höhenweg“ ist eine Annulation 48h im Voraus möglich. Der vollständige Betrag der Wanderung ist zu bezahlen bei jeder anderen kurzfristigeren Annulation.

Versicherung

Haftpflicht

Die Wanderleiterin Corine Hengen verfügt über eine Betriebshaftpflichversicherung für Personen- und Sachschäden zusammen im Wert von 10 Millionen Franken je Schadenereignis und Versicherungsjahr.

Den Teilnehmenden wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen, welche auch bergsportliche Aktivitäten umfasst.

Annulationskostenversicherung

Bei mehrtätigen Angeboten ist eine Annulationskostenversicherung den Teilnehmenden empfohlen.

Unfallversicherung

Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich für eine genügende Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs-, und Rückführungskosten einschliesst. Empfehlenswert ist eine Mitgliedschaft bei der schweizerischen Rettungsflugwacht Rega.

Datenschutz

Informationen über den Teilnehmenden, die naturhengen.ch für die Anmeldung und Durchführung der Aktivität zur Verfügung stehen, dienen ausschliesslich deren Gebrauch. Die Informationen werden nicht an dritte weitergegeben.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und naturhengen.ch unterliegen schweizerischem Recht. Es gilt für naturhengen.ch der Gerichtsstand von BERN BE.

Version: 2024